Kann jedes markenfähige Zeichen markenrechtlichen Schutz erlangen?

Nein. Zwar können grundsätzlich alle markenfähigen Zeichen geschützt werden, das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) akzeptiert jedoch nur solche Marken zur Eintragung, denen keine absoluten Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 MarkenG) entgegenstehen.

Zu den absoluten Schutzhindernissen zählen u.a.

  • fehlende Unterscheidungskraft, 
  • Freihaltebedürfnis, 
  • Täuschungscharakter des Zeichens,
  • Sittenwidrigkeit eines Zeichens

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