Nein. Zwar können grundsätzlich alle markenfähigen Zeichen geschützt werden, das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) akzeptiert jedoch nur solche Marken zur Eintragung, denen keine absoluten Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 MarkenG) entgegenstehen.
Zu den absoluten Schutzhindernissen zählen u.a.
- fehlende Unterscheidungskraft,
- Freihaltebedürfnis,
- Täuschungscharakter des Zeichens,
- Sittenwidrigkeit eines Zeichens
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