Ist das Urheberrecht übertragbar?

Nein, das Urheberrecht an sich ist, jedenfalls so lange der Urheber lebt, nicht übertragbar, § 29 Abs. 1 UrhG. Nach dem Tod des Urhebers gehen jedoch die Urheberrechte auf dessen Erben über (§ 28 Abs. 1 UrhG, § 1922 BGB).

Lediglich die Verwertungs- und Nutzungsrechte an einem Werk sind übertragbar.

Weitere Informationen zur Übertragung der Verwertungsrechte...

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