Sind Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken übertragbar?

Ja, die Rechte zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke sind übertragbar, § 29 Abs. 2 UrhG. Insbesondere können über die Nutzungs- und Verwertungsrechte Lizenzverträge abgeschlossen werden.

Weitere Informationen zu Rechten im Urheberrecht finden Sie hier.

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