Berechtigt jeder Irrtum bei Vertragsschluss zur Anfechtung?

Nein. Grundsätzlich ist jeder an seine rechtsgeschäftlichen Erklärungen gebunden. Dies ist aus Gründen des Verkehrsschutzes auch erforderlich. Allerdings gibt es drei Fälle, in denen ausnahmsweise der Schutz des Erklärenden höher wiegt, als der des Erklärungsempfängers (Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum und der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft)

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