Wann kann man einen Vertrag anfechten?

Zunächst einmal kann man nicht den Vertrag als solchen, sondern lediglich seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung (Angebot oder Annahme) anfechten. Die Anfechtung der eigenen Willenserklärung ist aufgrund eines Irrtums bei Abgabe der Willenserklärung (§ 119 BGB) oder aufgrund einer Täuschung durch die andere Vertragspartei (§ 123 BGB) möglich.

Weitere Informationen zur Anfechtung einer Willenserklärung...

 

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