Fehler treten häufig bei der Einbeziehung von AGB auf. Es gibt besondere Voraussetzungen für die Aufnahme von AGB als Vertragsbestandteil, zudem ist darauf zu achten, dass nicht jede Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist. Des weiteren sollten bestimmte Verträge schriftlich fixiert werden, auch wenn das Gesetz dies nicht vorschreibt. Häufig werden auch Formulare verwendet, die im Einzelfall untauglich sind, die Vertragsinhalte klar und umfassend wiederzugeben.
Häufige Fehler treten insbesondere auf bei:
- der Parteiebezeichnung (insbesondere, wenn Gesellschaften an dem Vertrag beteiligt sind);
- der der Verwendung von unpassenden Vorlagen;
- bei der Schließung von mündlichen Verträgen
- bei der Verwendung von AGB
Weitere Informationen zu den Fehlerquellen in der Vertragsgestaltung...