Welche Inhalte muss ein Vertrag zwingend beinhalten?

Bei einem Vertragsschluss müssen immer die Vertragsparteien feststehen. Zudem müssen sich die Parteien zumindest über die so genannten essentialia negotii, die Hauptleistungspflichten geeinigt haben (beim Kaufvertrag: Kaufgegenstand und Kaufpreis).

Die essentialia negotii hängen letzendlich von der konkreten Vertragsart ab. Allgemein müssen jedoch die Vertragsparteien, die Leistung und die Gegenleistung stets benannt werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich Regelungen über die Vertragszeit, Kündigungsfristen, Regelungen über die Haftung oder Haftungsausschlüsse in den Vertrag mit aufzunehmen. 

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