Durch den Widerruf wird ein zunächst gültig geschlossener Vertrag als von Anfang an unwirksam angesehen. Die Vertragspartei muss dafür die eigene auf den Vertrag gerichtete Willenserklärung zurücknehmen. Damit dieser wirksam ist, muss ein Widerrufsrecht im Sinne des § 355 BGB bestehen und der Widerruf muss fristgerecht (innerhalb von zwei Wochen) erklärt werden.
Häufige Fragen zum Vertragsrecht
Nein. Grundsätzlich ist jeder an seine rechtsgeschäftlichen Erklärungen gebunden. Dies ist aus Gründen des Verkehrsschutzes auch erforderlich. Allerdings gibt es drei Fälle, in denen ausnahmsweise der Schutz des Erklärenden höher wiegt, als der des Erklärungsempfängers (Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum und der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft)
Weitere Informationen zur Anfechtbarkeit wegen Irrtums...
Grundsätzlich wird ein Vertrag mit Vertragsschluss wirksam. Das Wirksamwerden kann jedoch vom Vorliegen weiterer Voraussetzungen abhängen. Insbesondere kann der Verstoß gegen Formvorschriften zur Unwirksamkeit führen (§ 125 BGB) oder es kann auf eine Einwilligung (§ 107 BGB) oder auf eine Genehmigung (§ 108 BGB) der gesetzlichen Vertreter eines nicht voll Geschäftsfähigen ankommen.
Weitere Informationen zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen von Verträgen...
Bei einem Vertragsschluss müssen immer die Vertragsparteien feststehen. Zudem müssen sich die Parteien zumindest über die so genannten essentialia negotii, die Hauptleistungspflichten geeinigt haben (beim Kaufvertrag: Kaufgegenstand und Kaufpreis).
Ein Lizenzvertrag regelt die Nutzung von immateriellen Rechten (Marken, Patente, Urheberrechte). Allgemein versteht man unter einer Lizenz die Befugnis ein immaterielles Recht eines anderen zu benutzen.