Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Vertragsrecht

Kann man wegen eines Irrtums über die Eigenschaft einer Sache anfechten?

Nein. Grundsätzlich kann man nicht aufgrund von Eigenschaftsirrtümern anfechten. Handelt es sich jedoch um eine im Verkehr wesentliche Eigenschaft, so ist eine Anfechtung möglich, § 119 Abs. 2. Verkehrswesentlich ist eine Eigenschaft dann, wenn sie im Allgemeinen als Wertbildend angesehen oder für die Nutzung der Sache von Bedeutung ist (Bsp. echte Goldkette – vergoldete Kette).

Weitere Informationen zu den Anfechtungsgründen...

Können sich aus einem Vertrag auch Schutzpflichten Dritten gegenüber ergeben?

Ja, ausnahmsweise können sich auch Schutzpflichten gegenüber Dritten ergeben. Dies kann immer dann der Fall sein, wenn der Dritte, obwohl er selbst nicht Vertragspartei ist, notwendigerweise mit der Leistung des einen Vertragspartners in Berührung kommt und daher auch mit den sich daraus ergebenen Risiken. z.B. alle in einer Wohnung lebenden Personen, auch wenn sie nicht Mieter sind.

Da sich aber jeder grundsätzlich nur gegenüber seinen jeweiligen Vertragspartnern verpflichten will und muss, braucht es noch weitere Voraussetzungen zur Begründung einer Schutzpflicht gegenüber Dritten.

Wie wird ein Vertrag geschlossen?

Für das Zustandekommen (den Abschluss) eines Vertrages braucht es zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) der Parteien. D.h. die Parteien müssen sich über den Vertragsgegenstand einig geworden sein.

Weitere Informationen zum Zustandekommen eines Vertrages...

Kann man eine Willenserklärung auch über das Internet abgeben?

Ja, auch ein Vertragsschluss durch das Internet ist möglich. Willenserklärungen können auch in Form einer Datei, online abgegeben werden. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei persönlichen Vertragsschlüssen, allerdings muss der Unternehmer, der seine Leistung online anbietet und auch die entsprechenden Verträge online abschließt, die Verbraucherschutzvorschriften für Fernabsatzverträge beachten.

Weitere Informationen zum Vertragsschluss über das Internet...

Muss man seine Willenserklärung immer persönlich abgeben?

Nein. Auch bei der Abgabe einer Willenserklärung kann man sich vertreten lassen oder sich eines Boten bedienen. Wobei der Bote - im Gegensatz zum Vertreter - keine Willenserklärung für den Erklärenden abgibt, sondern lediglich die Erklärung überbringt.

Weitere Informationen zum Vertragsschluss durch Dritte...

Unverbindliche Anfrage