Wettbewerbswidriges Verhalten ist jedes geschäftlich motivierte Verhalten, das gegen die Normen zum Schutz des fairen, lauteren Wettbewerbs verstößt.
Wettbewerbswidriges Verhalten ist jedes geschäftlich motivierte Verhalten, das gegen die Normen zum Schutz des fairen, lauteren Wettbewerbs verstößt.
Das Verbraucherleitbild wurde vom EuGH entwickelt und soll einen Maßstab zur Beurteilung der Unlauterkeit einer geschäftlichen Handlung gegenüber einem Verbraucher festlegen.
Werbung ist als unzumutbare Belästigung einzustufen, wenn sie nicht nur unerheblich in den privaten oder beruflichen Bereich des Adressaten eingreift, obwohl dieser das erkennbar nicht wünscht.
Das UWG kennt eine Vielzahl möglicher Folgen wettbewerbsrechtlicher Verstöße. Diese sind in den §§ 8- 10 UWG und in den §§ 16- 20 UWG normiert.
Das UWG soll Verbraucher, Mitbewerber und alle anderen Marktteilnehmer vor sämtlichen unlauteren geschäftlichen Handlungen eines Unternehmers schützen.