Ja, ein Wettbewerbsverstoß kann strafbar sein.
Häufige Fragen zum Wettbewerbsrecht
Ja, auch Werbung mit wahren Angaben kann irreführend sein.
Wird mit Preisen geworben, so muss das Gebot der Preiswahrheit und das der Preisklarheit beachtet werden, ist dies nicht der Fall, ist Werbung mit Preisgegenüberstellungen verboten.
Alle Mitbewerber, rechtsfähigen Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen, qualifizierte Einrichtungen, wie Verbraucherschutzverbände sowie Industrie- und Handelskammer sind berechtigt die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche der §§ 8- 10 UWG geltend zu machen.
Ja, aber nur, wenn der Adressat dieser Art von Werbung durch den konkreten Unternehmer vorher ausdrücklich zugestimmt hat (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG).
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