Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Wirtschaftsrecht

Was sind eigentlich „personenbezogene Daten“?

Die Anwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechts steht und fällt mit der Einordnung eines Datums als Personenbezogenes. Deshalb ist eine genaue Einordnung wichtig. § 3 Abs. 1 BDSG erklärt: Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person (Betroffener). Wichtig ist also der Personenbezug. Ein Datum in seiner Reinform ist ungefährlich, da es kaum Informationswert besitzt. Ein Personenbezug liegt hingegen dann vor, wenn die Daten eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann.

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Welche Besonderheiten gelten bei AGB im unternehmerischen Bereich?

Allgemeine Geschäftsbindungen sind im unternehmerischen Bereich zum einen leichter einzubeziehen, zum anderen gilt die Inhaltskontrolle nur eingeschränkt. Die Kataloge der §§ 308, 309 BGB finden im unternehmerischen zwar grundsätzlich keine Anwendung, werden jedoch unter Beachtung der im Handelsverkehr geltenden Gebräuche und Gewohnheiten als Erkenntnisquelle für die Generalklausel des § 307 BGB herangezogen.

Weitere Informationen zur Inhaltskontrolle...

Darf der Arbeitgeber Fotos seiner Mitarbeiter auf der unternehmenseigenen Seite im Internet veröffentlichen?

Grundsätzlich gilt, dass ohne Einwilligung des betroffenen Arbeitnehmers eine Veröffentlichung von Fotos unzulässig ist. Nur in extremen Ausnahmefällen darf von diesem Grundsatz abgewichen werden, beispielsweise wenn bestimmte Angaben über den Arbeitnehmer für einen Kunden oder Interessenkontakt unabdinglich sind. Neben dieser Regelung des BDSG unterliegen Fotos auch noch den speziellen Regelungen des KUG: Danach ist ebenfalls die Verbreitung und öffentliche Zuschaustellung von Personenfotos unzulässig, solange keine Einwilligung des Abgebildeten vorliegt.

Ist eine Marke nur geschützt, wenn sie ins Markenregister eingetragen wurde?

Nein, der Schutz einer Marke kann auch auf anderen Wegen erreicht werden. So unterfällt eine Marke auch dann markenrechtlichen Schutz, wenn sie durch ihre Benutzung im Verkehr eine gewisse Bekanntheit und daher so genannte „Verkehrsgeltung" erlangt hat. Zudem gibt es auch so genannte „Notorisch bekannte Marken". Diese haben einen besonders hohen Grad an Verkehrsgeltung (Verkehrsdurchsetzung) erreicht und genießen besonderen Schutz.

Weitere Informationen zur Entstehung eines markenrechtlichen Schutzes...

Was sind die Funktionen einer Marke?

Eine Marke dient in erster Linie der eindeutigen Identifikation eines Produkts (Herkunftsfunktion).

Sie kann zudem eine Qualitäts- und eine Sicherheitsfunktion für den Verbraucher erlangen, wenn sich die gekennzeichneten Produkte als zuverlässig, gut überprüft, qualitativ hochwertig etc. etabliert haben. Zudem hat sie eine Werbefunktion.

Weitere Informationen zu den Funktionen der Marke...

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