Auch „geistig“ vorformulierte Vertragsbedingungen gelten als vorformulierte Erklärungen und können daher AGB darstellen. Diese liegen beispielsweise vor, wenn der Verwender leere Stellen im Vertrag regelmäßig mit demselben, auswending gelernten Inhalt ausfüllt oder mündlich dem Vertragspartner mitteilt.
Weitere Informationen zum Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen...