Wie kann sich ein Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb schützen?

Einem Mitbewerber, der durch unlauteres Verhalten eines Konkurrenten beeinträchtigt wird, stehen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche zu.

Diese kann er gerichtlich geltend machen. Zuvor soll er jedoch versuchen diese Ansprüche außergerichtlich, mithilfe einer Abmahnung, durchzusetzen.

Hat das unlautere Verhalten bereits zu konkreten Auswirkungen geführt, kommen Schadensersatzansprüche und ein Gewinnabschöpfungsanspruch in Frage.

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