Betriebsprüfungen setzen unterschiedliche Methoden ein, um zu überprüfen, ob die vom Steuerpflichtigen eingereichten Steuererklärungen auch tatsächlich alle steuerlich relevanten Sachverhalte korrekt und in voller Höhe erfassen. Zunächst wertet der Betriebsprüfer diejenigen Informationen aus, die ihm zur Verfügung stehen. Bei Bedarf wird er zusätzliche Informationen beschaffen. Eine besondere Bedeutung kommt bei der Betriebsprüfung auch sog. Verprobungsmethoden bzw. mathematisch-statistischen Methoden zu. Außerdem existieren Prüfungsmethoden, die bevorzugt von der Steuerfahndung eingesetzt werden.
Betriebsprüfung / Steuerprüfung: Ablauf, Methoden, Rechtsschutz
Durch einen Mittelherkunftsnachweis kann der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt erläutern, woher er die finanziellen Mittel für bestimmte Ausgaben oder Anschaffungen hat. Der Mittelherkunftsnachweis kann vom Betriebsprüfer angefordert werden, wenn Sachverhalte unklar sind. Der Steuerpflichtige ist vor allem gem. § 90 der Abgabenordnung (AO) zur Mitwirkung verpflichtet. Problematisch kann ein Mittelherkunftsnachweis sein, wenn durch die entsprechende Mitwirkung des Steuerpflichtigen eine Steuerhinterziehung oder ein anderes Steuerdelikt offen gelegt werden würde. Hier sind die Reaktionen genaustens abzuwägen.
Der externe Betriebsvergleich ist eine Verprobungsmethode der Betriebsprüfung. Er wird auch äußerer Betriebsvergleich oder Richtsatzverprobung genannt. Beim externen Betriebsvergleich werden verschiedene Kennzahlen des von der Betriebsprüfung untersuchten Unternehmens mit Durchschnittszahlen der Branche verglichen. Abweichungen werden in einem gewissen Umfang akzeptiert. Bei auffälligen Unterschieden kann sich jedoch ein Verdacht auf eine strafbare Steuerhinterziehung ergeben. Die Überschreitung der Toleranzgrenzen ermöglicht dem Betriebsprüfer zudem, eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen.
Der interne Betriebsvergleich ist eine Methode der Verprobung, mit welcher die Betriebsprüfung Mängel bei der Gewinnermittlung eines Unternehmens aufdecken kann. Der interne Betriebsvergleich bezieht sich auf das konkrete Unternehmen. Der Betriebsprüfer vergleicht dabei die ihm vorliegenden Informationen (z.B. aus der Buchhaltung der Vorjahre) mit dem konkret zu beurteilenden Sachverhalt. Bei Widersprüchen kann der Verdacht auf eine fehlerhafte Steuererklärung bzw. auch auf eine Steuerhinterziehung auftreten.
Der Zeitreihenvergleich ist eine Verprobungsmethode der Betriebsprüfung. Bei einem Zeitreihenvergleich werden verschiedene Zeiträume miteinander verglichen. Je nach Konzeption des Vergleichs, Art des Unternehmens und individuellem Umfang der zu vergleichenden Reihen können sich aus dem Reihenvergleich Auffälligkeiten ergeben, welche zu Nachfragen der Finanzbehörden, ggf. auch Ermittlungstätigkeiten der Steuerfahndung führen.