- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Finanzämter sind zentraler Bestandteil des Steuerverfahrens. Dem Finanzamt steht ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung, mit welchem die Besteuerung sichergestellt werden kann. Im Regelfall ist Ausgangspunkt der fiskalischen Aktivitäten die Steuerfestsetzung durch den Erlass von (Steuer-) Bescheiden, ggf. auch auf der Grundlage einer Schätzung. Unter bestimmten Voraussetzungen können zudem auch Dritte für Steuern in Haftung genommen werden.
Steueranwalt / Fachanwalt für Steuerrecht, Berlin
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Andreas Böhm, LL.M.
Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann,
Fachanwalt für Steuerrecht, Gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht,
Zertifizierter Compliance-Manager (SHB)
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Eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Besteuerung findet insbesondere im Rahmen einer Außenprüfung und/oder durch die Steuerfahndung statt.
Die auf die Steuerfestsetzung folgende Steuererhebung erfolgt in der Praxis regelmäßig ohne größere Schwierigkeiten durch die Zahlung der festgesetzten Steuern. Soweit der Steuerpflichtige eine als solche unstreitige Steuerzahlung nicht leisten kann oder will, hat er die Möglichkeit, die Steuererhebung unter bestimmten Voraussetzungen durch geeignete Anträge (z.B. auf Stundung, Erlass oder die Erteilung eines Abrechnungsbescheids) vorübergehend oder auch dauerhaft zu verhindern.
Vielen Dank für die Bewertung dieses Beitrags.- Erstellt: 24. Juni 2020
- Aktualisiert: 01. Juli 2020