Durch Bescheide setzt das Finanzamt die zu zahlende Steuer fest. Regelungen zur Steuerfestsetzung finden sich in den §§ 155 ff. Abgabenordnung (AO). Allgemeine Regelungen über Verwaltungsakte finden sich in den §§ 118 ff. AO.
Bescheide des Finanzamts
Nach der Steuererklärung folgt der Steuerbescheid. Ist der Steuerbescheid fehlerhaft muss der Betroffene hiergegen fristgerecht Einspruch einlegen. Nur nach einem Einspruch kann der Steuerpflichtige auch weiterhin seine Rechte geltend machen. Unterbleibt ein Einspruch oder wird die Einspruchsfrist überschritten, so wird der Steuerbescheid alleine aufgrund des unterbliebenen Einspruchs rechtskräftig. Die im Steuerbescheid aufgeführten Steuern müssen dann bezahlt werden, unabhängig davon, ob sie richtig berechnet worden sind. Deshalb ist es wichtig, einen Steuerbescheid kurzfristig zu prüfen und bei Bedarf fristgerecht Einspruch einzulegen.
Selbst wenn der Steuerbescheid keine offensichtlichen Fehler auweist, kann ein Einspruch gegen den Steuerbescheid sinnvoll sein. Ist der Steuerbescheid von einem sog. Musterverfahren betroffen, kann der Einspruch gegen den Steuerbescheid mit einem Hinweis auf das entsprechende Verfahren bei dem zuständigen Finanzamt eingelegt werden.