Auskunftsklage

Bei der Auskunftsklage handelt es sich um eine besondere Form der Leistungsklage, welche auf Auskunft über einen bestimmten Sachverhalt gerichtet ist.

Auskunftsanprüche können nur im Hauptsacheverfahren geltend gemacht werden. Eine auf Auskunft gerichtete einstweilige Verfügung ist nicht möglich, da dies die Hauptsache vorwegnehmen würde.

Die Inhalte und die Varianten des Abschlusses der Auskunftsklage sind im Zusammenhang mit der Leistungsklage dargestellt. Die Auskunftsklage kann entweder einzeln oder im Rahmen einer Stufenklage gem. § 256 ZPO geltend gemacht werden. Die Stufenklage stellt dabei regelmäßig das effizientere Vorgehen dar.

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