Das Steuerrecht regelt die Entstehung und die Erhebung von Steuern und Zöllen. Steuern sind gem. § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen
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