Im Zivilverfahren werden materiell-rechtliche Ansprüche nach bestimmten Vorgaben des Verfahrensrechts durchgesetzt oder abgewehrt. Das Verfahrensrecht (mit den Verfahrensstadien außergerichtliches Vorgehen, einstweiliger Rechtsschutz, Verfahren in der Hauptsache und die Vollstreckung) beinhaltet übergeordnete Regelungen (z.B. für die Abmahnung, einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage), die einheitlich für mehrere Rechtsgebiete (z.B. für das Markenrecht oder das Wettbewerbsrecht) gelten. Daneben existieren teilweise ergänzend besondere, rechtsgebietsspezifische verfahrensrechtliche Regelungen.
Übersicht Zivilverfahren
Die einzelnen Verfahren lassen sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden. Zunächst kann danach unterschieden werden, ob ein Gericht eingeschaltet wird oder nicht. Man unterscheidet insoweit gerichtliche und außergerichtliche Verfahren. Der insoweit typische chronologische Ablauf gestaltet sich wie folgt:
Im Einzelfall können alle Verfahrensstadien durchlaufen werden. Zwingend ist dies allerdings nicht. Je nach Konstellation und Reaktionen genügen in der Praxis auch einzelne Verfahrensschritte zur erfolgreichen Zielerreichung.
Außerdem existieren Registerverfahren in unterschiedlichen Zusammenhängen. Diese regeln Fragen der Eintragung oder Löschung in ein amtliches Register (z.B. Markenregister, Handelsregister etc.).
Ferner können allgemeine und besondere Verfahren unterschieden werden. Regelungen des allgemeinen Verfahrensrechts gelten übergreifend. Das besondere Verfahrensrecht hingegen sieht ergänzend spezielle rechtsgebietsbezogene Regelungen vor. Es können insoweit z.B. unterschieden werden:
- Markenverfahren
- Urheberverfahren
- Wettbewerbsverfahren
- Designverfahren
- Medienverfahren
- Datenschutzverfahren
Abzugrenzen sind die Zivilverfahren von den Steuerverfahren, welche den Steuerstreit zwischen Steuerpflichtigen und dem Finanzamt einschließlich der ggf. folgenden Überprüfung durch das Finanzgericht regeln.
Ausgewählte Instrumente
Abmahnung
Die Abmahnung ist ein Instrument des außergerichtlichen Verfahrens. Dabei wird der Rechtsverletzer aufgefordert, zukünftig sein rechtsverletzendes Verhalten zu Unterlassen und dies durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (s.u.) abzusichern. Die Abmahnung ist eine effiziente Möglichkeit, Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich schnell und relativ kostengünstig abzuschließen
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Unterlassungserklärung
Mit einer Unterlassungserklärung bzw. einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bestätigt der Rechtsverletzer seine Verpflichtung, das beanstandete Verhalten (z.B. eine Wettbewerbsverletzung, eine Markenrechtsverletzung oder die Veröffentlichung unwahrer Tatsachen) zu unterlassen. Um die Einhaltung der Unterlassungsverpflichtung sicherzustellen, wird außerdem eine Vertragsstrafe für den Fall eines Verstoßes gegen die abgegebene Unterlassungserklärung versprochen.
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Einstweilige Verfügung
Die einstweilige Verfügung ist ein Instrument des einstweiligen Rechtsschutzes. Sie gehören insoweit zu den gerichtlichen Verfahren. Mit einer einstweiligen Verfügung können Rechtsstreitigkeiten relativ schnell, zugleich allerdings lediglich vorläufig gerichtlich geklärt werden.
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Unterlassungsklage
Mit der Unterlassungsklage werden zivilrechtliche Unterlassungsansprüche dauerhaft durchgesetzt. Ausgangspunkt einer Unterlassungsklage ist ebenfalls ein spezifische (z.B. wettbewerbs-, marken- oder medienrechtliche) Rechtsverletzung, welche durch eine gerichtliche Entscheidung dauerhaft unterbunden werden soll.
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Juristische und kaufmännische Expertise für Unternehmen
Als erfahrene Anwälte für Wirtschaftsrecht beraten wir Unternehmen individuell und umfassend im Wirtschaftsrecht, bei der Gestaltung von Wirtschaftsverträgen und übernehmen die professionelle Vertretung in Wirtschaftsverfahren, z.B. bei Abmahnung oder einstweiliger Verfügung. In die Rechtsberatung und bei der anwaltlichen Vertretung beziehen wir konsequent alle relevanten kaufmännischen Aspekte des jeweiligen Falls mit ein. Unser Anwaltsteam verfügt neben langjähriger Praxiserfahrung und wirtschaftsrechtlicher Kompetenz auch über eine besondere wirtschaftswissenschaftliche Expertise. Das Beratungsspektrum unserer Fachanwaltskanzlei erstreckt sich auf das gesamte Wirtschaftsrecht mit besonderen Schwerpunkten im Gewerblichen Rechtsschutz, Medienrecht und im Datenschutz.