Internationales Deliktsrecht
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Das internationale Deliktsrecht beantwortet die Frage, welche Rechtsordnung bei grenzüberschreitenden unerlaubten Handlungen in der Sache anwendbar ist. Der Begriff der unerlaubten Handlung ist in diesem Zusammenhang weit gefasst. Er umfasst insbesondere auch die ungerechtfertigte Bereicherung, die Geschäftsführung ohne Auftrag und das Verschulden bei Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo).
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Im internationalen Deliktsrecht gilt das Tatortprinzip. Unerlaubte Handlungen werden nach dem Recht des Tat- / Begehungsortes beurteilt. Entsprechende Regelungen finden sich in Art. 40 Abs. 1 EGBGB und in Art. 4 Abs. 1 Rom-II-VO.