- Von Fabian Frank, RA
Das Markenrecht unterscheidet sich von den übrigen Gesetzen des gewerblichen Rechtsschutzes dadurch, dass es nicht das Leistungsergebnis, sondern die Leistungsbezeichnung schützt. Es kennt verschiedene Kennzeichen, die in ihren Schutzvoraussetzungen und Grenzen unterschiedlich sind. Folgende Kennzeichen werden unterschieden: die Marke, die geschäftliche Bezeichnung und die geographische Herkunftsangabe.
Vielen Dank für die Bewertung dieses Beitrags.- Erstellt: 10. Dezember 2009
- Aktualisiert: 16. Februar 2021