Das Wirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsgebiete, welche für Unternehmen von Bedeutung sind. Neben unterschiedlichen vertragsrechtlichen Aspekten, einschließlich dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind u.a. das Wettbewerbsrecht, und die zum Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zugehörigen Rechtsgebiete des Markenrechts und des Designrechts wichtige Teilbereiche des Wirtschaftsrechts. Weitere dem Wirtschaftsrecht zugeordnete Teilbereiche sind u.a. der Know-how-Schutz, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht und das Internationale Privatrecht.
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Das Medienrecht befasst sich als Querschnittsmaterie mit rechtlichen Fragen der Information und der Kommunikation. Gegenstand sind Medien aller Art, z.B. Printmedien, digitale Medien, Internet, Rundfunk und Fernsehen. Wichtige Teilbereiche des Medienrechts sind das Presse- / Äußerungsrecht, das Urheberrecht und der Datenschutz. Die Übergänge der einzelnen Teilbereiche im Medienrecht sind - nicht zuletzt augfrund der voranschreitenden Konvergenz der Medien - fließend. Als Medienanwälte decken wir den gesamten Bereich des Medienrechts ab.
Steuerrechtliche Regelungen sind allgegenwärtig. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen unterliegen umfangreichen steuerlichen Pflichten. Neben der eigentlichen Pflicht zur Zahlung von Steuern existieren vielfältige begleitende Nebenpflichten u.a. zur Dokumentation und Mitwirkung. Die Finanzämter überprüfen die Einhaltung der Pflichten mit verschiedenen Instrumenten, z.B. im Rahmen von Betriebsprüfungen und ggf. auch durch die Steuerfahndung. Verstöße gegen Zoll- und Steuerpflichten können zu erheblichen Nachteilen führen. Neben strafrechtlichen Sanktionen wie Geld- und Freiheitsstrafen kann es zu erheblichen Steuernachzahlungen kommen, welche direkten Einfluss auf die Liquidität haben können. Außerdem können die Finanzbehörden mit einem Haftungsbescheid auch unternehmensexterne Personen wie z.B. den Geschäftsführer zur Steuerzahlung für das Unternehmen verpflichten.
Nationales deutsches Steuerrecht gilt im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt diejenigen Sachverhalte und Verfahren des Steuerrechts, welche im Ergebnis zu einem Steueraufkommen des Bundes, der Länder oder Gemeinden führen. Ein Steueraufkommen kann dabei auch aus unterschiedlichen Auslandsbezügen resultieren. In Deutschland steuerbare Sachverhalte müssen nicht zwingend oder ausschließlich im Inland belegen sein. Grundlegend zu unterscheiden sind das materielle Steuerrecht, welches in speziellen Einzelsteuergesetzen unterschiedliche Steuerarten regelt und das Steuerverfahrensrecht. Das deutsche Steuerrecht regelt materielle Rechtsfragen in Einzelsteuergesetzen. Das Verfahrensrecht ist insbesondere in der Abgabenordnung und in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Steuerfragen sind regelmäßig auch bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.
Das Vertragsrecht regelt die individuellen Rechtsbeziehungen mehrerer Personen untereinander. Dabei gilt der Grundsatz der Privatautonomie, d.h. die vertraglichen Inhalte können weitgehend individuell ausgehandelt und vereinbart werden. Allerdings sind auch verschiedene zwingende gesetzliche Vorgaben zu beachten, von denen nicht abgewichen werden kann. Neben dem allgemeinen Vertragsrecht und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lassen sich verschiedene besondere Verträge, Vertragsarten und Tätigkeiten des Vertragsmanagements unterscheiden.