Wirtschaftsrecht aus Berlin

Das Wirtschaftsrecht

WirtschaftsrechtDas Wirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsgebiete, welche für Unternehmen von Bedeutung sind. Neben unterschiedlichen vertragsrechtlichen Aspekten, einschließlich dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind u.a. das Wettbewerbsrecht, und die zum Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zugehörigen Rechtsgebiete des Markenrechts und des Designrechts wichtige Teilbereiche des Wirtschaftsrechts. Weitere dem Wirtschaftsrecht zugeordnete Teilbereiche sind u.a. der Know-how-Schutz, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht und das Internationale Privatrecht.

Das Wettbewerbsrecht

WettbewerbsrechtDas Wettbewerbsrecht dient dem fairen Wettbewerb. Es schützt vor unlauteren geschäftlichen Handlungen unterschiedlichster Art, insbesondere in der Werbung. Mit den Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird nahezu jede Äußerung und Handlung erfasst, die ein Unternehmer im geschäftlichen Verkehr tätigen kann. Damit hat das Wettbewerbsrecht für unternehmerisches Handeln eine hohe Bedeutung. Alle geschäftlichen Aktivitäten eines Unternehmens können wettbewerbsrechtlich relevant sein.

Gliederung Wettbewerbsrecht

Gliederung

Unlauterer Wettbewerb

unlauterer WettbewerbUnlauterer Wettbewerb ist verboten. Wann unlauterer Wettbewerb vorliegt, regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zur Feststellung unlauteren Wettbewerbs ist zunächst zwischen unlauteren Handlungen gegenüber Unternehmen (B2B), Verbrauchern (B2C) und gegenüber sonstigen Marktteilnehmern zu unterscheiden. Sodann sind die einschlägigen Tatbestände des UWG zu ermitteln und zu prüfen. Das UWG regelt außerdem die Rechtsfolgen unlauteren Wettbewerbs. Insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz sind insoweit zu nennen. Die einzelnen Rechtsfolgen können in der Praxis von erheblicher finanzieller, aber auch immaterieller Bedeutung sein und die Geschäftstätigkeit des betroffenen Unternehmens stark beeinflussen. 

Unlauterer Wettbewerb ggü. Mitbewerber

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt verschiedene Gruppen in unterschiedlichem Umfang vor unlauterem Wettbewerb. Mitbewerber werden zunächst durch verschiedene spezielle Unlauterkeitstatbestände geschützt. Daneben existiert ein (eingeschränkter) Schutz gegen unzumutbare Belästigungen. Schließlich werden Unternehmen ergänzend durch die Unternehmergeneralklausel des § 3 Abs. 1 UWG geschützt.