Übersicht Einspruch Finanzamt
Bescheide des Finanzamts müssen zunächst mit einem Einspruch angegriffen werden, um die Bestandskraft des (Steuer-) Bescheids zu verhindern. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts. Der Einspruch soll begründet werden. Ein Zwang, den Einspruch zu begründen besteht hingegen nicht. Damit kann insbesondere zur Fristwahrung ein einfacher Einspruch ohne Begründung eingelegt werden.
Weitere Einzelheiten zum Einspruch >
Inhalte des fristwahrenden Einspruchs
- Einspruch
- Darstellung der Formalien
- Nennung der erforderlichen Nachweise
Leistungen
Regelwerk
Professionelles, von einem Anwalt erstelltes Regelwerk wie oben benannt zum Download als Datei. Beliebige eigenverantwortliche Bearbeitung des Dokuments durch den Verwender ist zulässig. Der Einzelpreis bezieht sich auf die einmalige Verwendung im Rahmen eines Vertragsverhältnisses. Eine mehrfache Nutzung ist durch entsprechende Erweiterung der gewünschten Lizenzen möglich.
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