Übersicht Klage Finanzgericht
Bleibt der Einspruch ganz oder teilweise ohne Erfolg oder ist ein Einspruch nicht erforderlich, kann der Steuerpflichtige Klage erheben und dadurch eine Entscheidung des Finanzgerichts erreichen. Anders als im Einspruchsverfahren, welches von der Ausgangsbehörde selbst betrieben wird, entscheidet im Klageverfahren mit dem Finanzgericht eine unabhängige Stelle außerhalb der Finanzverwaltung.
Soweit ein Vorverfahren erforderlich ist, beträgt die Klagefrist einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Zur ggf. erforderlichen Fristwahrung kann zunächst eine einfache Klage ohne Begründung eingelegt werden.
Weitere Einzelheiten zur Klage vor dem Finanzgericht >
Inhalte der fristwahrenden Klage
- Klage mit exemplarischen Klageanträgen
- Darstellung der Formalien
- Nennung der erforderlichen Nachweise
Leistungen
Dokument
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