Professionelle Einwilligung für Mitarbeiterbildnis
Abbildungen von Mitarbeitern werden von Unternehmen in vielfältiger Weise veröffentlicht. Foto- und Videoaufnahmen der Mitarbeiter finden sich insoweit etwa im Intranet, im Internet, in sozialen Medien und in verschiedenen weiteren Publikationen. Eine Veröffentlichung der Mitarbeiterbildnisse ohne wirksame Einwilligung des Mitarbeiters ist allerdings unzulässig und kann für das betroffene Unternehmen zu vielfältigen negativen Konsequenzen führen.
Zu beachten ist auch, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) für die Veröffentlichung von Mitarbeiterbildnisses besondere, strenge Vorgaben macht. Die Einwilligung des Mitarbeiters muss insbesonders schriftlich, also mit eigenhändiger Unterschrift des Mitarbeiters erfolgen (BAG, Urteil vom 11.12.2014, Az. 8 AZR 1010/13).
Mögliche Inhalte Einwilligungserklärung
Abhängig von den jeweils individuellen Bedürfnissen können insbesondere folgende Regelungen getroffen werden:
- Gegenstand der Einwilligung
- Umfang der Einwilligung
- Widerruf der Einwilligung
Leistungen
Professionelles, von einem Anwalt erstelltes Regelwerk wie oben benannt. Bei Bedarf einmalige Anpassung des Regelwerks an individuelle Bedürfnisse und individuelle Rechtsberatung mit Termin (telefonisch, Skype, Facetime oder persönlich in der Kanzlei).