Recht am eigenen Namen - Jugendliche Straftäter

Jugendliche Straftäter

Jugendliche Straftäter sind über das Jugendstrafrecht besonders privilegiert und geschützt. Dies kommt auch insoweit zum Ausdruck, als dass der Resozialisierungsgedanke hier generell im Vordergrund steht. Daher ist grundsätzlich auch nach Abschluss eines Verfahrens mit rechtskräftigem Urteil eine Namensnennung ausgeschlossen.

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