YouTube & Co.: Regeln für Videoblogs - Umgang mit Film- oder Fotoaufnahmen

Umgang mit Film- oder Fotoaufnahmen

Bei der Verwendung von Film- oder Fotoaufnahmen, auf denen Dritte zu sehen sind, gilt der Grundsatz, dass ohne Einwilligung der abgebildeten Personen die Videos nicht veröffentlicht werden dürfen. Ausnahmen hierzu sind insbesondere in § 22 Abs. 1 Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt, jedoch ist auch hier zu beachten, dass selbst bei Vorliegen der eng formulierten Ausnahmetatbestände eine Veröffentlichung jedenfalls dann unzulässig ist, wenn dadurch ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten beeinträchtig wird (§ 22 Abs. 2 KUG).

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