YouTube & Co.: Regeln für Videoblogs - Umgang mit Urheberrechten Dritter

Umgang mit Urheberrechten Dritter

Nicht selten verwenden Videoblogger nicht nur selber hergestelltes Material, sondern auch Filmsequenzen von Dritten. Hierbei gilt, dass dies in der Regel eine Verletzung des Urheberrechts darstellt, soweit keine Einwilligung vorliegt. Der jeweilige Inhaber kann in diesem Fall eine Unterlassung sowie unter Umständen Schadenersatz verlangen.

Eine Verletzung des Urheberrechts liegt dabei grundsätzlich auch dann vor, wenn lediglich einzelne kurze Ausschnitte des Fremdmaterials verwendet werden. Auch Computerspiele genießen in der Regel Urheberrechtsschutz. Mithin sind sog. „Let's Play“-Videos nicht unproblematisch, auch wenn die jeweiligen Publisher in der Praxis oftmals nur dann hiergegen vorgehen, wenn die Spiele in den Videos negativ dargestellt werden. Soweit möglich, empfiehlt es sich vorher abzuklären, ob die Rechteinhaber eine Einwilligung im Rahmen des Kaufs erteilt haben oder eine solche auf Anfrage möglich ist.

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