Bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bestehen verschiedene Ansprüche. Insbesondere kann der in seinen Persönlichkeitsrechten Verletzte unter bestimmten Voraussetzungen Unterlassung, Schadenersatz und Auskunft verlangen.
Einzelne Ansprüche im Persönlichkeitsrecht
Im Persönlichkeitsrecht sind insbesondere die folgenden Ansprüche von Bedeutung:
Die einzelnen presserechtlichen Ansprüche können auch kombiniert werden.
Durchsetzung der persönlichkeitsrechtlichen Ansprüche
Bei der Durchsetzung der presserechtlichen Ansprüche ist danach zu unterscheiden, ob die Ansprüche mit oder ohne die Einschaltung eines Gerichts erfolgt. Bei der gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung lässt sich ferner nach Verfahrensarten unterscheiden. Die folgenden Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
Außergerichtliche Durchsetzung:
Gerichtliche Durchsetzung
- Einstweilige Verfügung
- Hauptsacheverfahren
- Zwangsvollstreckung