Thomas Jakubczyk, LL.M., RA
Grundsätzlich dürfen Fotoaufnahmen von Personen aufgrund des Rechts am eigenen Bild ohne deren Einwilligung nicht veröffentlicht werden. Liegt eine Einwilligung vor stellt sich jedoch nicht selten die Frage, welche Art von Veröffentlichungen hiervon umfasst sind. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich daher daher, den Umfang der Einwilligung vertraglich zu vereinbaren.