Das Presserecht befasst sich mit öffentlichen Äußerungen in Textform oder auch Bildern. Deshalb wird teilweise auch vom Äußerungsrecht gesprochen. Das Presserecht / Äußerungsrecht fragt danach, welche textlichen oder bildlichen Äußerungen zulässig sind. Öffentliche Äußerungen erfolgen dabei regelmäßig in einem Spannungsfeld, welches einerseits von der Meinungs- / Pressefreiheit und andererseits von den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen (z.B. Recht am eigenen Bild), geprägt ist. Gegen unzulässige Äußerungen hat der Betroffene verschiedene presserechtliche Ansprüche, z.B. eine Anspruch auf Gegendarstellung.
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