Schöpfung: Individualität und Schöpfungshöhe

Ein Werk i.S.d. § 2 Abs. 2 UrhG kann nur vorliegen, wenn es sich dabei um eine "Schöpfung" handelt. Hierzu sind Individualität und eine gewisse Schöpfungshöhe erforderlich.

Ein Werk ist individuell, wenn es sich von der alltäglichen Gestaltung abhebt. Hierzu muss eine bestimmte Gestaltungs- oder Schöpfungshöhe erreicht sein. Ob Individualität gegeben bzw. die Schöpfungshöhe erreicht ist, muss für jeden Einzelfall individuell bestimmt werden. Als sehr grobe Faustregel kann dabei (insbesondere bei Texten)  davon ausgegangen werden, dass die Schöpfungshöhe umso eher erreicht ist, je umfangreicher die konkrete Gestaltung ist.

In der Praxis ist die so genannte „kleine Münze" des Urheberrechts für solche Gestaltungsformen von Bedeutung. Mit dem er Schutz der kleinen Münze wird die Einbeziehung auch einfacherer Schöpfungen in den Werkbegriff bezweckt. Soweit ein Mindestmaß an Individualität erreicht ist, genießen auch einfache Schöpfungen als Werke den Schutz des Urheberrechts. Mit dem Grundsatz des Schutzes der kleinen Münze wird das Mindestmaß der Schöpfungshöhe letztlich abgesenkt.

Die Gerichte sind bei der Beurteilung der Schöpfungshöhe nicht an starre Regeln gebunden. Gerade dieses breite Spektrum an Bewertungsfreiheit führt in der Praxis häufig zu unsicheren Prognosen, ob das Gericht die erforderliche Schöpfungshöhe und damit die Existenz des Urheberrechts als gegeben ansieht. Nicht zuletzt wegen der Kosten ist mit einem Urheberrechtsverletzungsprozess häufig ein hohes Risiko verbunden.

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