Urheberrechtsschutz

Urheberrechtsverletzungen

urheberrechtsverletzungEine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn ein oder mehrere ausschließliche Rechte des Urhebers beeinträchtigt werden ohne dass dies durch die Schrankensystematik des Urheberrechtsgesetzes gerechtfertigt wäre. Soweit ein Urheberrecht verletzt ist, kann der Betroffene vom Verletzer unter anderem Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz verlangen. Vor der gerichtlichen Geltendmachung seiner Ansprüche sollte der Rechteinhaber den Verletzer abmahnen.

Beseitigung und Unterlassung, § 97 Abs. 1 UrhG

Dem Berechtigten steht bei rechtswidrigen Verletzungen oder drohenden Gefährdungen seines Rechts gem. § 97 Abs. 1 UrhG ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung zu. Der Beseitigungsanspruch richtet sich auf die Beseitigung noch fortbestehender Beeinträchtigungen während sich der Unterlassungsanspruch in erster Linie auf künftige Beeinträchtigungen erstreckt. 

Schadenersatz, § 97 Abs. 2 UrhG

Wird in das Urheberrecht des Berechtigten schuldhaft und rechtswidrig eingegriffen, so steht dem Berechtigten gem. § 97 Abs. 2 UrhG ein Schadensersatzanspruch zu.

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