Unter dem Verbreitungsrecht als körperlichem Verwertungsrecht versteht man das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen. Hierdurch sollen solche Nutzungen des Werkes erfasst werden, die in der Weitergabe der Originale oder Vervielfältigungsstücke an die Öffentlichkeit liegen.
Unverbindliche Anfrage
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860