Thomas Jakubczyk, LL.M., RA
Vertragsgegenstand eines Verlagsvertrages können auch Sammlungen sein, die aus mehreren selbstständigen Werken bestehen (z.B. ein Gedichtband, Band mit Kurzgeschichten). Will der Verleger eine solche Sammlung Vervielfältigen und Verbreiten stellt sich die Frage von wem er sich das dafür notwendige Recht übertragen lassen muss.