Die Verlegerin eines Lokalblattes wandte sich mit der Bitte an unsere Kanzlei, gegen eine falsche Darstellung hinsichtlich zweier in ihrem Magazin abgedruckter Leserbriefe vorzugehen. So wurde im Rahmen eines im Internet veröffentlichten offenen Brief behauptet, die beiden Schriftstücke stammten vom gleichen Urheber. Dadurch sollte der Eindruck vermittelt werden, die Briefe seien gefälscht und der Verfasser stamme aus dem Lager der Mandantin.
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