Die Europäische Kommission hat zusammen mit dem EUIPO für 2021 ein Förderprogramm aufgelegt, welches kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Schutz ihres geistigen Eigentums unterstützt. Ab dem 11.01.2021 können in insgesamt fünf Zeitfenstern Zuschüsse von bis zu 1.500 EUR für die Beratung zu geistigen Eigentumsrechten und ihrer Anmeldung beantragt werden. Gefördert werden:
Neues zum Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht
Eine Mandantin, die ein kleines Gartengrundstück besitzt, wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem sie durch den Eigentümer eines angrenzenden Gartengrundstücks massiv in Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt worden war. So hatte sich der Schädiger mehrmals ihr gegenüber entblößt, so wie die Mandantin bei weiteren Nachbarn übel diffamiert.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuellen Urteil über den Umfang der Auskunftspflicht von YouTube bei urheberrechtsverletzenden Uploads durch Nutzer geäußert. Der Entscheidung nach muss die Plattform betroffenen Rechteinhabern gegenüber lediglich Angaben zu Name und Anschrift der Nutzer machen. Demnach besteht grundsätzlich keine Pflicht, deren E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder IP-Adresse zu übermitteln.
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Zur Zulässigkeit der Auskunft des Diensteanbieters über Bestands- und Nutzungsdaten aufgrund wahrheitswidriger kreditschädigender Äußerungen über ein Unternehmen.
Eine Mandantin hatte sich 2019 mit der Bitte an unsere Kanzlei gewandt, gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts gegen sie und ihren Ehemann vorzugehen. Da die Eheleute gemäß § 26 b) EStG zusammen veranlagt worden waren, wurden beide gleichermaßen zur Zahlung unter Androhung der Zwangsvollstreckung aufgefordert.
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