Neues zum Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht

BGH: Zur Patentfähigkeit eines Therapiesystems mit beweglichen Elektronenstrahlen, X ZR 88/09 - Elektronenstrahltherapiesystem

EPÜ Art. 56; PatG § 4

Amtlicher Leitsatz

Dass die mobile Ausgestaltung eines klinischen Geräts zur wechselnden Verwendung in mehreren Operationssälen dem Fachmann grundsätzlich wünschenswert erscheint, rechtfertigt für sich genommen nicht, eine solche Ausgestaltung als nahegelegt anzusehen, wenn die im Stand der Technik verwendeten Geräte aufgrund ihres Umfangs und Gewichts weit davon entfernt sind, eine mobile Ausgestaltung zu erlauben, und der Stand Technik keine Hinweise bietet, dass bestimmte technische Veränderungen eine solche Ausgestaltung erreichbar machen könnten.

BGH: Zur Unterscheidung der Begriffe "Zentrum" und "Center", I ZR 104/10 - Neurologisch/Vaskuläres Zentrum

UWG §§ 3, 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

Amtlicher Leitsatz

Ein Bedeutungswandel beim Begriff "Zentrum" ist nicht im selben Maß wie beim Begriff "Center" festzustellen. Der Begriff "Zentrum" weist im Grundsatz nach wie vor auf eine besondere Bedeutung und Größe eines Unternehmens hin oder wird jedenfalls vom Verkehr auf einen solchen Tatsachenkern zurückgeführt.

BGH: Registrierung eines Domainnamens kein absolutes Recht, I ZR 187/10 - gewinn.de

BGB § 823 Abs. 1 Ad, § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2

Amtliche Leitsätze

a) Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB.

b) Derjenige, der bei einer sogenannten WHOIS-Abfrage bei der DENIC als Inhaber eines Domainnamens eingetragen ist, ohne gegenüber der DENIC materiell berechtigt zu sein, kann diese Stellung im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB auf Kosten des Berechtigten erlangt haben.

OLG Düsseldorf: Fotografische Abbildung der Beuys-Aktionskunst stellt eine Umgestaltung dar, I-20 U 171/10

1. Die streitgegenständliche Fotoserie ist keine unveränderte Vervielfältigung der Beuys- Aktion, sondern deren Umgestaltung i.S.d. § 23 UrhG.  

2. Hierfür reicht eine Fixierung einzelner Momente, jeweils aus einer anderen Blickrichtigung, und unter Begrenzung der Aufnahme auf einen oder mehr oder weniger großen Ausschnitt der Totale aus.

3. Zudem spielen Gestaltungsspielräume der Fotografen eine Rolle, wie die Auswahl des Moments der Aufnahme, die Wahl einer bestimmten Helligkeit und die Festlegung einer Schärfezone für die einzelnen Bilder, sowie die Wahl zwischen Farb- oder Schwarz-Weiß Aufnahmen.

2. Der Urheber kann die Veröffentlichung seines umgestaltenden Werkes auch dann noch untersagen, wenn das Original bereits veröffentlich ist, das Erstveröffentlichungsrecht insofern verbraucht ist.

BGH: Zum Begriff des "Neuwagens" beim Verkauf von Vorführwagen, I ZR 190/10

UWG §§ 3, 4 Nr. 11, § 5a Abs. 4; Pkw-EnVKV § 2 Nr. 1

Amtlicher Leitsatz

Das Verständnis des Begriffs "neue Personenkraftwagen" in § 2 Nr. 1 PkwEnVKV ist an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug vom Händler alsbald nach dem Erwerb veräußert werden soll. Als objektiver Umstand eignet sich hierfür die Kilometerleistung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Angebots zum Verkauf. Bietet ein Händler ein Fahrzeug mit einer Laufleistung bis 1.000 Kilometer an, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass er dieses Fahrzeug zum Zweck des Weiterverkaufs erworben hat.

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