Auch nach vielen Jahren anwaltlicher Tätigkeit erlebt man immer noch Überraschungen. In einem aktuellen Fall hatte es der Gegner unserer Mandantin zunächst geschafft, sich mit einer einstweiligen Verfügung zum Geschäftsführer "bestellen" zu lassen. Nach unserer Beauftragung sind wir kurzfristig mit allen rechtlichen Möglichkeiten dagegen vorgegangen und konnten überraschende Details aufdecken. Wir konnten die Rechte unserer Mandantin kurzfristig und umfassend verteidigen.
Neues zum Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht
Immer häufiger sind wir im Bereich des Steuerrechts mit Fällen mangelhafter Kassen- bzw. Kassenbuchführung konfrontiert. Die Finanzämter scheinen ihren Fokus bei Betriebsprüfungen zunehmend und verstärkt (auch) zu konzentrieren. Dies ist für Steuerpflichtige dann problematisch, wenn tatsächlich Fehler nachgewiesen werden können. Dann ist der Finanzverwaltung regelmäßig die Möglichkeit einer Schätzung eröffnet. Diese werden dann auch genutzt und führen häufig zu hohen Steuernachzahlungen. Deshalb ist es besonders wichtig, die Möglichkeit einer Schätzung dadurch zu verhindern, dass die Kassen(buch)führung umfassend ordnungsgemäß erfolgt.
1. Die einstweilige Verfügung vom 22. November 2018 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.
2. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
LG Berlin: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einstweiliger Verfügung, 104 O 88/18
Die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung vom 22.11.2018 wird auf Antrag des Antragsgegners und nach Anhörung der Antragstellerin bis einschließlich zum 13.12.2018 ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt.
In dem von uns betreuten Fall zum Steuerrecht hat das Finanzamt rückwirkend Einkommensteuer und Gewerbesteuer wegen Pokergewinnen festgesetzt. Unser Mandant spielt seit vielen Jahren Poker. Mal gewinnt er dabei, mal verliert er. Das Finanzamt vertrat zu diesem Sachverhalt eine nicht nur besonders unfaire, sondern letztlich auch rechtswidrige Ansicht, die wir für unseren Mandanten korrigieren konnten. Außerdem werden wir den Vorgang aufgrund der besonderen Konstellation zukünftig kritisch beobachten und ggf. kurzfristig reagieren. Die weitere Entwicklung bleibt spannend.