Neues zum Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht

KG: Vorrübergehender einstweiliger Vollstreckungsverzicht im Eilverfahren ist dringlichkeitsschädlich, 5 U 64/09

Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG widerlegt, wer nach erstinstanzlich erfolgreichem Eilverfahren zu Beginn des Berufungsrechtszugs ohne besonderen Grund erklärt, dass er bis zum Verfahrensabschluss aus der einstweiligen Verfügung nicht vollstrecken werde (Fortführung von OLG Frankfurt, Urt. v. 25.03.2010 - 6 U 219/09 - Whiskey-Cola; OLG Köln Magazindienst 2010, 532).

Auto Bild

Auto Bild: "Anwalt Andreas Böhm ist Experte in Sachen Wandeln"

Zu den Voraussetzungen des Rücktritts vom Autokaufvertrag. Außerdem: ein Beispiel für die Rückabwicklung wegen Mängeln.

In: "Ich will mein Geld zurück!", Autobild, Heft 5, 05.05.2010, Seite 66-67.

BGH: Google-Thumbnails keine Urheberrechtsverletzung, I ZR 69/08 - Vorschaubilder

1. Der Betreiber einer Suchmaschine, der Abbildungen von Werken, die Dritte ins Internet eingestellt haben, als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in der Trefferliste seiner Suchmaschine auflistet, macht die abgebildeten Werke nach § 19a UrhG öffentlich zugänglich.

2. Die Verwertung eines geschützten Werks als Zitat setzt nach wie vor einen Zitatzweck im Sinne einer Verbindung zwischen dem verwendeten fremden Werk oder Werkteil und den eigenen Gedanken des Zitierenden voraus.

3. Ein rechtswidriger Eingriff in urheberrechtliche Befugnisse ist nicht nur dann zu verneinen, wenn der Berechtigte rechtsgeschäftlich entweder durch Einräumung entsprechender Nutzungsrechte über sein Recht verfügt oder dem Nutzer die entsprechende Werknutzung schuldrechtlich gestattet hat. Vielmehr ist die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in ein ausschließliches Verwertungsrecht auch dann ausgeschlossen, wenn der Berechtigte in die rechtsverletzende Handlung eingewilligt hat. Eine solche Einwilligung setzt keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus.

BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08 (OLG Jena) - Vorschaubilder = GRUR 2010, 628

WikiLeaks und journalistische Sorgfaltspflicht

Spätestens mit der Veröffentlichung eines Videos auf dem zwei Reuters-Mitarbeiter aus einem US-amerikanischen "Apache"-Helikopter erschossen werden (www.spiegel.de), gelangte die Internetplattform WikiLeaks zu Bekanntheit. Dabei war es nicht die einzige Veröffentlichung der Internetplattform, die für Aufsehen gesorgt hat. Nach der Pleite der isländischen „Kaupthing-Bank“ hat WikiLeaks ein zugespieltes internes Dokument der Bank veröffentlicht, aus welchem hervorgeht, dass die Bank kurz vor ihrer Pleite von ihren Eignern u.a. durch Abschreibung großer Schuldsummen geplündert worden ist. Letzte Woche hat schließlich die Tagesschau über ein von WikiLeaks veröffentlichtes internes Papier der CIA berichtet, welches eine geheime, auf die Bundesrepublik zugeschnittene PR-Strategie betreffend dem Afghanistan-Einsatz offenbart. Ohne Frage, alles Berichterstattungen von hohem öffentlichen Interesse. Für Medienschaffende stellt sich damit die Frage des Umgangs von WikiLeaks als Quelle.

Markenschutz für Vizekusen

Neben vielen anderen hat Welt Online heute berichtet, dass sich der Verein Bayer Leverkusen den Begriff "Vizekusen" rechtlich hat schützen lassen. Ein durchaus geschickter Schachzug, mit dem verhindert werden soll, dass von "anderen Schindluder damit getrieben wird", wie Bayer-Mediendirektor Meinolf Sprink verkündet.

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