Immer häufiger sind wir im Bereich des Steuerrechts mit Fällen mangelhafter Kassen- bzw. Kassenbuchführung konfrontiert. Die Finanzämter scheinen ihren Fokus bei Betriebsprüfungen zunehmend und verstärkt (auch) zu konzentrieren. Dies ist für Steuerpflichtige dann problematisch, wenn tatsächlich Fehler nachgewiesen werden können. Dann ist der Finanzverwaltung regelmäßig die Möglichkeit einer Schätzung eröffnet. Diese werden dann auch genutzt und führen häufig zu hohen Steuernachzahlungen. Deshalb ist es besonders wichtig, die Möglichkeit einer Schätzung dadurch zu verhindern, dass die Kassen(buch)führung umfassend ordnungsgemäß erfolgt.
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