Neues zum Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht

BGH: Werbeblocker sind wettbewerbsrechtlich zulässig, I ZR 26/02 - Werbeblocker

a) Zwischen einem (privaten) Fernsehsendeunternehmen und einem Unternehmen, das ein zum Anschluß an den Fernseher oder Videorekorder bestimmtes Gerät produziert und vertreibt, mit dem Werbeinseln aus dem laufenden Programm automatisch ausgeblendet werden können (Werbeblokker), besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis.

b) Die Werbung und der Vertrieb eines Werbeblockers und die Ausstrahlung von Befehlssignalen für diesen verstoßen auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Schutzes, den das Fernsehsendeunternehmen aus Art. 5 und Art. 12 GG genießt, weder unter dem Gesichtspunkt einer produktbezogenen Behinderung noch wegen Werbebehinderung gegen § 1UWG und stellen auch keine nach dieser Bestimmung unzulässige allgemeine Marktbehinderung dar.

Stuttgarter Nachrichten

Stuttgarter Nachrichten: Fallbeispiel der böhmanwaltskanzlei

In: "Bei Tempo 200 bremste das Auto plötzlich ab - Mercedes-Fahrer berichten über ihre Ärgernisse mit der E-Klasse und ihre Versuche, das Fahrzeug zurückzugeben", Stuttgarter Nachrichten, Nr. 128, 05.06.2004, Seite 13

BGH: Kein Patentschutz für Zahlungssoftware, X ZB 20/03 - Elektronischer Zahlungsverkehr

Die Erteilung eines Patents für ein Verfahren, das der Abwicklung eines im Rahmen wirtschaftlicher Betätigung liegenden Geschäfts mittels Computer dient, kommt nur in Betracht, wenn der Patentanspruch über den Vorschlag hinaus, für die Abwicklung des Geschäfts Computer als Mittel zur Verarbeitung verfahrensrelevanter Daten einzusetzen, weitere Anweisungen enthält, denen ein konkretes technisches Problem zugrunde liegt, so daß bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit eine Aussage darüber möglich ist, ob eine Bereicherung der Technik vorliegt, die einen Patentschutz rechtfertigt.

NDR

NDR Fernsehen: Interview zu Elektronikmängel bei Fahrzeugen

Bericht über Qualitätsmängel an Autos.

In: "Der Motor stottert - Automobilbranche in der Krise", NDR aktuell, NDR, 31.03.2004, 20.15 Uhr

BGH: Strafbarkeit des Versandes unberechtigt hergestellter Tonträger ins Ausland, 2 StR 109/03 - Tonträgerpiraterie durch CD-Export

1. Die Strafbarkeit der Verletzung inländischer Tonträgerherstellerrechte durch CD-Pressungen im Inland für einen Auftraggeber im Ausland und für den Export der CDs dorthin richtet sich wegen des im Urheberrecht geltenden Territorialitäts- und Schutzlandsprinzips ausschließlich nach deutschem Urheberrecht.

2. Der strafrechtliche Schutz der §§ 106 ff. UrhG knüpft an den zivilrechtlichen Urheber- und Leistungsschutz an (Urheberrechtsakzessorietät). Abweichend von § 7 StGB sind daher nur im Inland begangene Verletzungshandlungen strafrechtlich relevant.

3. Der Versand von unberechtigt hergestellten Tonträgern ins Ausland ist urheberrechtsverletzendes Inverkehrbringen im Inland.

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