Neues zum Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht

LG Berlin: Unterlassungsverfügung gegen bild.de wegen rechtswidrigem Foto

Ein Mandant hat sich an uns gewandt, nachdem dieser von Arbeitskollegen auf bild.de erkannt wurde. Dort wurde von diesem eine Fotoaufnahme veröffentlicht, welchem ihm während der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich im Jahre 2016 zeigt. Außer dem Mandanten war ferner eine Hooligan-Gruppierung auf der Fotoaufnahme zu sehen. Gegenüber den Durchschnittsleser hat die Fotoaufnahme dabei suggeriert, dass der Mandant zu dieser Gruppierung gehörte. Tatsächlich kannte der Mandant weder die Personengruppe noch hatte er irgendwelchen Kontakt zu dieser.

LG Berlin: Markenbenutzung setzt nicht das Anbringen der Marke auf Produkt voraus

Eine Mandantin hat sich an uns gewandt, nachdem diese Kenntnis davon erlangt hat, dass ein Wettbewerber offenbar ihre Produkte unter ihrem eingetragenen Markenzeichen im Verkehr angeboten hat. Die Mandantin konnte ausschließen, dass es sich hierbei um Produkte handelte, die der Wettbewerber von der Mandantin erworben hat (sog. "Erschöpfung im Markenrecht"). Ein Testkauf hat sodann gezeigt, dass es sich tatsächlich noch nicht einmal um die Produkte der Mandantin handelte; vielmehr hat der Wettbewerber lediglich die Marke der Mandantin genutzt. Ein grundsätzlich klarer Sachverhalt, jedoch hat sich der Wettbewerber im gerichtlichen Verfahren vom dem Landgericht Berlin (Az. 16 O 113/15) mit dem Einwand verteidigt, dass unsere Mandantin ihre Marke nicht hinreichend genutzt habe und daher keine Rechte hieraus herleiten könne.

LG Berlin: Geldentschädigung bei unautorisierter Veröffentlichung von Nacktfoto beim Tantra-Yoga

Die Veröffentlichung von Nackaufnahmen ohne Einwilligung der betroffenen Person ist grundsätzlich unzulässig. Hierdurch wird insbesondere in die Intimssphäre des bzw. der Abgebildeten eingeriffen. Dies gilt nicht nur für Fotoaufnahmen, in denen sich die Abgebildeten unbeobachtet fühlen, sondern auch dann, wenn die Personen typischerweise und bewusst nackt sind und hierbei ggf. wissen, dass sie von anderen Personen nackt wahrgenommen oder sogar fotografiert werden.

Keine Nachzahlungszinsen mehr bei nachträglicher Rechnungskorrektur (EuGH und BFH)

FinanzamtIn der Vergangenheit war es bei Betriebsprüfungen gängige Praxis der Finanzämter, Eingangsrechnungen auf formale Fehler hin zu untersuchen. Wurden die Vorgaben des § 14 Abs. 4 UStG nicht beachtet, versagte der Betriebsprüfer den Vorsteuerabzug. Erst mit Vorlage ordnungsgemäßer (korrigierter) Rechnungen war ein Vorsteuerabzug (wieder) möglich. Das Problem in der Praxis bestand nun darin, dass für das Finanzamt vom Unternehmer für die Zeit zwischen ursprünglicher (fehlerhafter) Rechnungsstellung und späterer Rechnungskorrektur Zinsen gem. § 233a AO forderte. Diesem Vorgehen hat der EuGH in einer aktuellen Entscheidung Senatex eine Absage erteilt. Der BFH hat sich dieser Auffassung zwischenzeitlich angeschlossen und seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Allen Betroffenen ist insoweit zu empfehlen, bereits im Rahmen von Betriebsprüfungen qualifizierte Einwendungen gegen eine Verzinsung vorzubringen und ggf. gegen (geänderte) Steuerbescheide Einspruch einzulegen.

SAT.1

SAT.1 Abendnachrichten: Rechtsanwalt Böhm zum sicheren Umgang mit Passwörtern

Interview mit Fachanwalt für Medienrecht Andreas Böhm zum sicheren Umgang mit Passwörtern. Haftung des Dienstenutzers ist bei leichtfertigem Umgang ggf. möglich. 

In: "Leichtfertiger Umgang mit Passwörtern", SAT.1 Abendnachrichten vom 22.12.2016, 19:55 Uhr, Quelle: www.sat1.de/news.

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860