Ein Mandant hat sich an uns gewandt, nachdem dieser von Arbeitskollegen auf bild.de erkannt wurde. Dort wurde von diesem eine Fotoaufnahme veröffentlicht, welchem ihm während der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich im Jahre 2016 zeigt. Außer dem Mandanten war ferner eine Hooligan-Gruppierung auf der Fotoaufnahme zu sehen. Gegenüber den Durchschnittsleser hat die Fotoaufnahme dabei suggeriert, dass der Mandant zu dieser Gruppierung gehörte. Tatsächlich kannte der Mandant weder die Personengruppe noch hatte er irgendwelchen Kontakt zu dieser.
Unverbindliche Anfrage
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860