Neues zum Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht

N24

N24: Rechtsanwalt Andreas Böhm zur Haftung beim Password-Hack

Interview mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medienrecht Andreas Böhm zum sorgfältigen Umgang mit Passwörtern und zu den rechtlichen Folgen beim Hack von Passwörtern. Haftung des Dienstenutzers kann möglich sein. 

In: "Das sind die beliebtesten Passwörter der Deutschen", N24, 22.12.2016, Quelle: https://www.welt.de

(Un)zulässigkeit von Erpressungsbewertungen

Erpressungsbewertung
Bild: anderm / Shutterstock.com

Streitigkeiten wegen Bewertungen auf Amazon, Google, Yelp oder ähnlichen Portalen existeren seit Bestehen dieser Portale. Ein neueres Phänomen in diesem Zusammenhang sind jedoch sog. "Erpressungsbewertungen". Hierbei droht der Kunde dem Unternehmen mit einer schlechten Bewertung, falls dieses ihm nicht in irgend einer Weise - in der Regel durch einen Preisnachlass - entgegenkommt. Diese Drohnungen erfolgen teilweise verdeckt, teilweise auch ganz offen. Beiden Parteien ist jeodch klar, worum es in diesen Fallkonstellationen regelmäßig geht: Rabatt gegen Verzicht auf eine negative Bewertung. Doch wie verhält es sich rechtlich mit derartigen "Erpressungsbewertungen". Ein kurzer Überblick:

BFH: Rückwirkung und Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung, V R 26/15

Leitsätze

1. Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung nach § 31 Abs. 5 UStDV, wirkt dies auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung erstmals ausgestellt wurde (Änderung der Rechtsprechung).

2. Eine berichtigungsfähige Rechnung liegt jedenfalls dann vor, wenn sie Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält.

3. Die Rechnung kann bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG berichtigt werden.

Businessplan-Wettbewerb 2017 mit der böhm anwaltskanzlei.

BPW 2017Gerne unterstützen wir Existenzgründer im Rahmen des Businessplan-Wettbewerbs Berlin Brandenburg auch in 2017 fort. Wir beraten Existenzgründer und geben praktische Tipps und Hilfestellung bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Existenzgründung. Die Tätigkeiten im Rahmen des Businessplan-Wettbewerbs Berlin Brandenburg erfolgen ehrenamtlich. Für die Existenzgründer sind sie kostenfrei. Alle Interessierten können Kontakt über das Wettbewerbsbüro aufnehmen: http://www.b-p-w.de/

EuGH: Rechnungen können rückwirkend berichtigt werden, C-518/14 - Senatex

Art. 167, Art. 178 Buchst. a, Art. 179 und Art. 226 Nr. 3 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, wonach der Berichtigung einer Rechnung in Bezug auf eine zwingende Angabe, nämlich die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, keine Rückwirkung zukommt, so dass das Recht auf Vorsteuerabzug in Bezug auf die berichtigte Rechnung nicht für das Jahr ausgeübt werden kann, in dem diese Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde, sondern für das Jahr, in dem sie berichtigt wurde.

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