Neues zum Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht

Kammergericht: 15.000,- EUR Geldentschädigung für rechtswidrige Berichterstattung in der Bild-Zeitung

Die Bild-Zeitung hat über die Intimssphäre einer der Öffentlichkeit unbekannten Person in identifizierender Weise berichtet. Die betroffene Person hat sich anschließend an die böhm anwaltskanzlei gewand, um hiergegen vorzugehen. Namens der Mandantin wurden sodann die UnterlassungErstattung der Anwaltskosten sowie eine Geldentschädigung verlangt. Zwar ist hierauf eine Unterlassungserklärung abgegeben worden, die übrigen Ansprüche wurden jedoch zurückgewiesen. Das Kammergericht hat nunmehr mit Urteil vom 28.04.2016 (Az. 10 U 139/15) letztinstanzlich entschieden, dass der Mandantin auch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- EUR zustehen.

SAT.1

SAT.1: RA Andreas Böhm zum Recht am eigenen Bild bei Facebook

Interview mit Rechtsanwalt Andreas Böhm zum Recht am eigenen Bild eines Spanners, der von seinem Opfer fotografiert und anschließend auf Facebook veröffentlicht wurden.

In: "Dürfen Spanner an den Pranger?", SAT.1 Frühstücksfernsehen vom 07.06.2016, Quelle: www.sat1.de.

rbb

rbb: Rechtsanwalt Böhm zum Recht am eigenen Bild

Interview mit Rechtsanwalt Andreas Böhm von der böhm anwaltskanzlei. zu den Rechten am eigenen Bild von Spannern, die von ihren Opfern fotografiert und auf öffentlichen Plattformen bloßgestellt wurden.

In: "Frau fotografiert Spanner am Schlachtensee", zibb vom 06.06.2016, Quelle: www.rbb-online.de.

BGH zur Zulässigkeit der Einbindung von Youtube-Videos

Mit Urteil vom 9. Juli 2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Frage entschieden, ob das Einbinden von fremden Youtube-Videos auf die eigene Website - sog. "Framing" - zulässig ist (BGH, 9. Juli 2015 - I ZR 46/12 - Die Realität II).

BGH: Keine GEMA-Pflicht bei Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

Der BGH hat mit Urteil vom 18. Juni 2015 (Az. I ZR 14/14) entschieden, dass Zahnarztpraxen keine Vergütungspflicht trifft, wenn diese im Wartebereich Musikstücke wiedergeben, welche der GEMA unterfallen.

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860