Neues zum Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht

BGH: Namensnennung eines Täters im Online-Archiv einer Zeitschrift ist zulässig, VI ZR 330/11

GG Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1; Art. 5 Abs. 1; BGB §§ 823 Abs. 1 Ah; 1004 Abs.
1 Satz 2

Amtlicher Leitsatz

Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von zeitgeschichtlich bedeutsamen, den Täter namentlich nennenden Prozessberichten über ein Kapitalverbrechen in dem Online-Archiv einer Zeitschrift.

BGH: Manager muss Meldung über ein gegen ihn eingeleitetes Ermittlungsverfahren in einem Online Archiv hinnehmen, VI ZR 4/12

Amtlicher Leitsatz

Zur Zulässigkeit des Bereithaltens eines Beitrags in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil eines Internetportals (Online-Archiv), in dem über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen - namentlich benannten - Manager eines bedeutenden Energieversorgers wegen des Verdachts der falschen eidesstattlichen Versicherung berichtet wird.

KG: Ordnungsgelder bei unlauterer Telefonwerbung, 5 W 107/12

Amtliche Leitsätze

1. Die in einem Gewinnspiel formulierte Klausel zur Verbrauchereinwilligung in werbende Telefonanrufe, die die zu bewerbende Produktgattung nicht nennt, ist eine wegen Intransparenz unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung (Fortführung BGH GRUR 2011, 629, Tz. 22 - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe; OLG Hamburg WRP 2009, 1282, 1285; gegen KG [23. ZS] NJW 2011, 466).

2. Ein (gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG erforderlicher) Nachweis tatsächlich erteilter Einwilligungen in Werbeanrufe kann auch im Ordnungsmittelverfahren nur dann als geführt angesehen werden, wenn der Schuldner eine insoweit gemäß BGH GRUR 2011, 917, Tz. 31 - Double-opt-in-Verfahren - hinreichende Dokumentation beibringt.

3. Der Adressat eines (näher spezifizierten) gerichtlichen Verbots, einwilligungslose Telefonwerbung zu betreiben, handelt in erheblichem Ausmaß schuldhaft, wenn er Telefonwerbung betreibt, ohne sich von seinem "Datenlieferanten" eine hinreichende Dokumentation diesbezüglicher Einwilligungserklärungen präsentieren zu lassen, und sich vielmehr auf dessen diesbezügliche schlichte "Zusicherung" verlässt. Eine nicht geringe Anzahl dergestalt illegaler Werbeanrufe kann eine entsprechende Summe der dafür zu verhängenden Ordnungsgelder nach sich ziehen (im Streitfall: 26 x 3.000 € = 78.000 €).

OLG Hamm: Zahlungsanspruch statt Freistellung der Anwaltskosten bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, 1-4 U 134/12

Ein Unterlassungsgläubiger kann Schadensersatz statt der Leistung, hier den Ersatz für die entstandenen Anwaltskosten durch die Abmahnung, in Geld verlangen, wenn der Unterlassungsschuldner die Ansprüche zuvor zurückgewiesen hat.

BGH: Warenverkehrsfreiheit steht strafrechtlicher nationaler Urheberrechtsverletzung nicht entgegen, 1 StR 213/10

Amtliche Leitsätze

1. Bei einem grenzüberschreitenden Verkauf liegt ein Verbreiten in Deutschland gemäß § 17 UrhG schon dann vor, wenn ein Händler, der seine Werbung auf in Deutschland ansässige Kunden ausrichtet und ein spezifisches Lieferungssystem und spezifische Zahlungsmodalitäten schafft, für sie zur Verfügung stellt oder dies einem Dritten erlaubt und diese Kunden so in die Lage versetzt, sich Vervielfältigungen von Werken liefern zu lassen, die in Deutschland urheberrechtlich geschützt sind.

2. Der auf einer Auslegung der §§ 106, 108a UrhG, § 27 StGB im aufgezeigten Sinn gestützten Strafbarkeit steht nicht die unionsrechtlich garantierte Warenverkehrsfreiheit entgegen.

3. Zum Verbotsirrtum.

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