Ökonomische Aspekte im Recht

Bewertung von Immaterialgütern

Bewertung MarkeDie Bewertung von Immaterialgütern erfolgt aus unterschiedlichen Anlässen. Je nach Bewertungsanlass können verschiedene Bewertungsstandards und Bewertungsregeln angewendet werden. Die Bewertung ist von der Lizenzierung abzugrenzen, wenngleich hierzu verschiedene strukturelle Ähnlichkeiten vorhanden sind.

Bewertungsverfahren für Immaterialgüter

Für die Bewertung von Immaterialgütern existieren verschiedene Bewertungsverfahren. Die Auswahl des geeigneten Bewertungsverfahrens ist abhängig vom Bewertungsanlass und erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben im Hinblick der jeweils einschlägigen auf Standards und Regeln. Die Bewertung ist ausreichend zu dokumentieren. Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Verlässlichkeit der Annahmen und Bewertungsparameter müssen sichergestellt sein.

Marktpreisorientiertes Bewertungsverfahrenen

Der Wert von Immaterialgütern wie z.B. Marken kann u.a. marktpreisorientiert ermittelt werden. Dabei kann entweder, soweit vorhanden, auf aktive Marktpreise abgestellt werden. Sind Marktpreise nicht bekannt, bietet sich als Alternative die Analogiemethode an.

Kapitalwertorientiertes Bewertungsverfahren

Das kapitalwertorientierte Bewertungsverfahren geht von der Annahme aus, dass sich der immaterielle Vermögenswert z.B. einer Marke, daraus ermitteln lässt, dass aus dem immateriellen Vermögenswert künftige Erfolgsbeiträge in Form von Zahlungsströmen (Cash-Flows) erwirtschaftet werden können.

Unmittelbare Cash-Flow-Prognose

Mit der unmittelbaren Cash-Flow-Prognose können Immaterialgüter wie z.B. Marken bewertet werden. 

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860