Die Bewertung von Immaterialgütern erfolgt aus unterschiedlichen Anlässen. Je nach Bewertungsanlass können verschiedene Bewertungsstandards und Bewertungsregeln angewendet werden. Die Bewertung ist von der Lizenzierung abzugrenzen, wenngleich hierzu verschiedene strukturelle Ähnlichkeiten vorhanden sind.
Ökonomische Aspekte im Recht
Für die Bewertung von Immaterialgütern existieren verschiedene Bewertungsverfahren. Die Auswahl des geeigneten Bewertungsverfahrens ist abhängig vom Bewertungsanlass und erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben im Hinblick der jeweils einschlägigen auf Standards und Regeln. Die Bewertung ist ausreichend zu dokumentieren. Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Verlässlichkeit der Annahmen und Bewertungsparameter müssen sichergestellt sein.
Der Wert von Immaterialgütern wie z.B. Marken kann u.a. marktpreisorientiert ermittelt werden. Dabei kann entweder, soweit vorhanden, auf aktive Marktpreise abgestellt werden. Sind Marktpreise nicht bekannt, bietet sich als Alternative die Analogiemethode an.
Das kapitalwertorientierte Bewertungsverfahren geht von der Annahme aus, dass sich der immaterielle Vermögenswert z.B. einer Marke, daraus ermitteln lässt, dass aus dem immateriellen Vermögenswert künftige Erfolgsbeiträge in Form von Zahlungsströmen (Cash-Flows) erwirtschaftet werden können.
Mit der unmittelbaren Cash-Flow-Prognose können Immaterialgüter wie z.B. Marken bewertet werden.