Die Lizenzierung von Immaterialgütern (Marken, Petente, Know-how etc.) ermöglicht deren temporäre, i.d.R. entgeltliche Nutzung. Bei der Ermittlung der Lizenzgebühren sind umfangreiche Einflussfakturen zu berücksichtigen. Abhängig vom individuellen Lizenzierungsanlass wird die konkrete Bestimmung der Lizenzzahlungen im jeweiligen Einzelfall festgelegt.
Lizenzierung von Immaterialgütern
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Es existieren unterschiedliche Lizenzmodelle zur Ausgestaltung von Lizenzgebühren:
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Bei der Einmallizenz zahlt der Lizenznehmer einmalig oder in fixen Raten einen bestimmten Betrag als Lizenzgebühr für die Nutzung des Lizenzgegenstandes über einen bestimmten Zeitraum.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Bei der Stücklizenz wird ein Fixbetrag pro Stück, mit welchem der Lizenzgegenstand versehen (z.B. bei Marken) oder in welchem der Lizenzgegenstand verwendet wird (z.B. bei Technologien, Know-how) vereinbart.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Bei der Vereinbarung einer prozentualen Lizenzrate wird die Lizenzgebühr als Prozentsatz einer Bezugsgröße ermittelt. Bezugsgröße sind i.d.R. die (Netto-) Umsatzerlöse.