Bei der marktorientierten Lizenzermittlung bestimmt sich die Höhe der Lizenz in Anlehnung an bekannte, übliche Lizenzraten.
Je nach Bereich finden sich Lizenzsätze von 0,5 % bis 10 % des Umsatzes. In Luxus-Segmenten können die Lizenzsätze aber auch durchaus höher sein.
Diese Methode hat den Vorteil, dass sie leicht anwendbar ist. Außerdem lassen sich „branchenübliche“ Lizenzen regelmäßig gut durchsetzen.
Folgende Probleme bzw. Nachteile sind mit der marktorientierten Lizenzermittlung verbunden
- Fehlende Datenquellen
- Fehlende Vergleichbarkeit / sehr individuelle Parameter
- Fehlende Bezugsgrößen
Bezüglich der Datenquellen ist zu berücksichtigen, dass Lizenzvereinbarungen häufig sehr sensible Informationen beinhalten, die in der Regel überhaupt nicht oder zumindest nur eingeschränkt öffentlich verfügbar sind.
Zur fehlenden Vergleichbarkeit ist darauf hinzuweisen, dass die Lizenzrate regelmäßig das Resultat umfangreicher individueller Parameter der an der Vereinbarung beteiligten Parteien ist. Diese individuellen Parameter umfassen z.B. Exklusivität oder regionale Reichweite der Lizenz, Chance-Risiko Verteilung wie Risiko der Markterschließung, Entwicklungskosten etc.
Schließlich ist die Bezugsgröße oft nicht bekannt.
Als möglich Quellen vergleichbarer Lizenzen kommen in Betracht:
- veröffentlichte Lizenzraten in der Literatur[1]
- Lizenzraten aus der Rechtsprechung
- Auskünfte von Branchenverbänden
- Arbeitnehmer-Erfindungsrichtlinie
- Datenbanken
- Unternehmensinterne Informationen, intern gesammelte Lizenzen
In diesem Zusammenhang ist auch die Datenbank für Lizenzentgelte zu erwähnen, welche beim Bundesamt für Finanzen geführt wird (sog. „Lizenzkartei“). Diese ist zwar nicht öffentlich zugänglich, aber wird in Angemessenheitsprüfungen von der Steuerverwaltung regelmäßig herangezogen. In diesem Zusammenhang finden sich dann regelmäßig Informationen in Fachpublikationen und/oder der Rechtsprechung der Finanzgerichte.
Zu berücksichtigen ist generell, dass Informationen aus öffentlichen Quellen oft unvollständig sind. Derartige Informationen sind eher selten geeignet, um angemessene Lizenzen abzuleiten.
[1] Z.B. Groß/Strunk, Lizenzgebühren, 5. Aufl. 2021 *.
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